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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vermehrt kommt es zu Anfragen an die Verwaltung, den gemeindlichen Bauhof und unsere Feuerwehren wegen der Befüllung von privaten Pools (Schwimmbädern).
Der Gemeindevorstand weist auf folgende Regelungen in Zusammenhang mit der Befüllung von Pools hin:
Des Weiteren möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf Folgendes aufmerksam machen:
Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, dass durch häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wurde und somit als Abwasser nach Wasserhaushaltsgesetz (54 WHG) zu betrachten ist. Die Verunreinigung durch sonstigen Gebrauch besteht in diesem Falle durch den/die Badenden sowie den Einsatz chemischer Zusatzstoffe (z.B. Pflege- und Reinigungsmittel)
Das Abwasser ist ausschließlich der Abwasserbeseitigung zuzuführen. Das Einleiten in ein Gewässer oder die Versickerung auf dem Grundstück ohne behördliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §103 WHG dar.
Mi, 13. November 2024
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