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Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen. Es nimmt Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Hessischen Justizministeriums.
Das Ortsgericht Ottrau besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher sowie vier Ortsgerichtsschöffen. Diese sind vereidigte Ehrenbeamte und unterliegen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Das Ortsgericht Ottrau steht allen Bürgern offen, die ihren Wohnsitz, ständigen Aufenthalt oder ständigen Arbeitsplatz in Ottrau haben oder wenn Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer anderen, die gleiche Sache betreffenden Angelegenheit stehen.
Folgende Dienstleistungen gehören zu den Aufgaben der Ortsgerichte in Hessen:
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
Sicherung von Nachlässen;
Aufstellung von Nachlassinventaren;
Erteilung von Sterbefallanzeigen;
Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Bitte beachten Sie: Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt ausgestellt.
Ortsgerichtsvorsteher
Herr Markus Karl Pollok
Vorm Loh 16
34633 Ottrau
Tel.:0174 9425033
E-Mail:
Sprechstunde:
Montags 18:00-20:00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung