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Willkommen in der

Gemeinde Ottrau

 

Gemeindevorstand (beschließend)

Legislaturperiode 2021–2026

 

Gemeindevorstand

Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, dass die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde sind die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand.

Der Gemeindevorstand besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Beigeordneten, von denen eine Person zum Ersten Beigeordneten (Stellvertreter des Bürgermeisters) gewählt wird. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung gewählt, ihre Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Gemeindevertreter dürfen nicht gleichzeitig Beigeordnete sein. Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Insbesondere hat er die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen, die Einrichtungen und Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen, die Gemeinde zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen.

 

Die Sitzungen sind immer nicht öffentlich.

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