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Gemeindevertretung
Die gesetzliche Grundlage für das hessische Kommunalrecht ist die "Hessische Gemeindeordnung", kurz HGO genannt. In dieser HGO ist geregelt, dass die Gemeinde als juristische Person durch ihre Organe handelt. Die Organe der Gemeinde Ottrau sind die Gemeindevertretung (Gemeindeparlament) und der Gemeindevorstand. In den Ortsteilen gibt es Ortsbeiräte, die der Forderung der Selbstverwaltung dienen.
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde, die über alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet und die gesamte Verwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes überwacht. Sie trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Gemeinde gelenkt werden sollen. Ausschließlich zuständig ist sie z. B. für die Aufstellung des Haushaltsplanes mit der Festsetzung des Investitionsprogrammes, die Aufstellung der Grundsätze für die Einstellung, Entlassung und Bezahlung des Personals, den Erlass von Satzungen, die Änderung der Gemeindegrenzen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben und Entgelte und die auf Grund der Gesetze von der Gemeindevertretung vorzunehmenden Wahlen. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden, wobei ein Finanzausschuss zwingend installiert werden muss.
Die Gemeindevertreter werden von den wahlberechtigten Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig. Ihre Beschlüsse fasst die Gemeindevertretung in öffentlichen Sitzungen, d. h. es kann jeder Bürger als Zuhörer daran teilnehmen.