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Willkommen in der

Gemeinde Ottrau

 

Hinweis auf die Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Gemeinde Ottrau

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Gemeindevertretung der Gemeinde Ottrau hat am 15.10.2019 wie nahezu alle Hessischen Kommunen eine Katzenschutzverordnung für das Gebiet der Gemeinde Ottrau erlassen. 

 

Ziel der Katzenschutzverordnung ist die Verhinderung von unkontrollierter Vermehrung der Katzenpopulation und damit die Eindämmung von Krankheiten. Die Verordnung ist ein wirksames Instrument zur Vermeidung von unerträglichem Tierleid insbesondere von verwahrlosten Katzen.

 

Ich möchte aus gegebenem Anlass auf die bestehende Verordnung hinweisen und bitte um Beachtung. 

 

Gemäß § 1 der Katzenschutzverordnung hat jeder Halter von Katzen, denen unkontrollierter Zugang ins Freie gewährt wird, die Pflicht diese vom Tierarzt kastrieren zu lassen und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Ausnahmen sind der auf der Homepage der Gemeinde Ottrau zu findenden vollständigen Fassung der Verordnung zu entnehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass als Katzenhalter auch gilt, wer freilaufende Katzen regelmäßig mit Futter versorgt.

 

Der Nachweis über die Kastration und die Registrierung ist dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzulegen. Wird eine unkastrierte Katze im unkontrollierten Freigang angetroffen, so kann dem Halter auferlegt werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

 

Sofern der Halter einer unkastrierten Katze, die nicht gekennzeichnet und registriert ist und die unkontrolliert beim Freigang angetroffen wird, nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden kann, kann das Ordnungsamt die Kastration auf Kosten des Halters durchführen lassen; die Maßnahme ist zu dulden.

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Gebote der Katzenschutzverordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 EUR belegt werden.

 

Die Registrierung kann bei kostenfreien Portalen wie beispielsweise www.findefix.de vorgenommen werden. 

 

Sofern Sie in Ihrem Umfeld Katzen bei unkontrolliertem Freigang feststellen, die keinem Halter zugeordnet werden können, so informieren Sie bitte umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde Ottrau.

 

Da in einzelnen Ortslagen die Population wegen Nichtbeachtung der obenstehenden Regelungen sowie wegen möglicherweise halterlosen Katzen überhandgenommen hat, sind gezielte Sammelaktionen zum Fangen und Kastrieren der Katzen geplant, die gesondert angekündigt werden.

 

Über Hinweise zu Verstößen gegen die Katzenschutzverordnung sowie zu halterlosen oder verwahrlosten Katzen sind wir sehr dankbar.

 

gez. Korell

Bürgermeister

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 14. Oktober 2024

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